Schulpflege
In jeder Gemeinde besteht für das Volksschulwesen eine Schulpflege. Deren Mitglieder werden alle vier Jahre durch die Stimmberechtigten der Gemeinde gewählt. Die Grundlagen dazu regelt das Schulgesetz und die Verordnung über die Volksschule des Kantons Aargau.
Die Annahme der Vorlage "Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volkschule" durch das Aargauer Stimmvolk am 27.9.2020 hat bereits ab 1.10.2020 Auswirkungen auf die Schulpflege Wettingen. Da die Gemeinde Wettingen aufgrund zweier Rücktritte vom Kanton die Erlaubnis erhalten hat, das Gremium für die verbleibenden 15 Monate nicht mehr voll zu besetzen, besteht die Schulpflege Wettingen seit dem 1.10.2020 aus drei Mitgliedern.
Diese organisieren sich im Ressortsystem und arbeiten im Nebenamt. Sie sind daher nur über das Schulsekretariat oder per Mail erreichbar.
Die Schulpflege ist als Exekutive für die strategische Führung der Schule verantwortlich, ebenso für alle ihr durch Gesetz und Verordnung zugewiesenen Entscheide als Anstellungsbehörde und für Laufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler. Sie kann Kompetenzen an die Geschäftsleitung oder die einzelnen Schulleitungen delegieren.
Gähler-Brunner Judith |
Schulpflege Präsidentin Schulpflege Qualität und Schulentwicklung |
|
Meier Doka Nicole |
Schulpflege Co-Vizepräsidentin Schulpflege Laufbahn, Schulpflege Infrastruktur und Finanzen |
|
Mollet Désirée |
Schulpflege Co-Vizepräsidentin Schulpflege Personal und Eltern |
|